Manche Apps werden bleiben

In den nächsten Wochen werden wir auf die Fußballplätze zurückkehren. Endlich wieder Vereinssport unter real-sozialen Bedingungen. In den zurückliegenden Monaten fand der Amateurfußball in Deutschland bekanntermaßen nur virtuell und digital statt: Teamkolleginnen und -kollegen kamen zu Zoom-Trainingseinheiten oder Mannschaftsabenden zusammen, Vorstände wandten sich via Social Media oder neuem Newsletter an die Mitglieder, Abteilungsleitende saßen in virtuellen Weiterbildungskursen. Und Jugendcoaches organisierten für ihre Schützlinge eSport-Turniere.

Wir sind alle froh, dass diese Zeit bald und hoffentlich dauerhaft zu Ende geht. Und dennoch wird die pandemiebedingte, intensive Auseinandersetzung mit digitaler Technik Spuren im Amateurfußball hinterlassen. Und zwar im besten Sinne.

Skepsis und Berührungsängste wurden abgebaut, Einsatzmöglichkeiten und Komfortpotenziale erkannt. Nicht von ungefähr sahen die Teilnehmenden einer kürzlich veröffentlichten Umfrage „die Verbesserung der digitalen Infrastruktur“ als einen der zentralen positiven Effekte der Pandemie auf den Amateurfußball. Von mehr als 200 leitenden Vereinsfunktionären, die ich zu Beginn des zweiten Lockdowns in einem Hochschulprojekt befragt habe, gaben rund sechzig Prozent an, dass seit der Corona-Krise Apps und digitale Technik stärker zum Einsatz kommen als zuvor. Davon wird etwas bleiben.

Wie Amateurfußballvereine die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen können, lässt sich am Beispiel des bayerischen Kreisklassisten FSV Steinsberg zeigen. Dort setzt man auf:

- zentralisierte Vereinsverwaltung und EDV

- Mähroboter

- ein eigens installiertes Kamerasystem, das sowohl für die Trainings- und Spielanalyse als auch die Medienarbeit genutzt werden kann.

Ich bin sicher: Corona hat bewirkt, dass sich Amateurfußballvereine in Deutschland verstärkt mit den Möglichkeiten der Digitalisierung auseinandersetzen werden. Da bin ich nicht allein, der Sportsoziologe Ansgar Thiel von der Uni Tübingen schrieb vor wenigen Wochen, der Verein der Zukunft müsse „eine hybride Organisation mit analogen und digitalen Sportangeboten sein, in der digitale Kommunikationsmedien für das soziale Miteinander ebenso wichtig sind wie Treffen vor Ort“.

Da Vereine diese Vision oft nicht alleine umsetzen können werden, dürften sich Chancen für professionelle Dienstleister auftun. Bei Unternehmen, die wie LEAGUES, B42 oder Sportplatz Media Kunden vor allem im Amateurfußball akquirieren, hat sich der Digitalisierungsboom in den letzten Monaten positiv bemerkbar gemacht. Nach der Krise wird es für sie weiter bergauf gehen.

Allerdings darf man gerade in einer Boom-Phase nicht vergessen: Technische Entwicklungen bringen nicht nur Vorteile. Vereine müssen deshalb gerade jetzt kritische Fragen stellen. Mich hat schon vor der Pandemie gestört, dass manche meiner Mitspieler nach dem Training in der Kabine nicht als erstes zur Getränkeflasche, sondern zum Smartphone griiffen – dessen Display sie schwitzend volltropften.

Ich fände es auch traurig, wenn der leicht untersetzte, aber geniale Spielmacher durch Trackingdaten endgültig und objektiv belegt als zu lauffaul überführt und nicht mehr zum Einsatz kommen würde. Und wenn, wie beim FSV Steinsberg, der Vereinswirt ersetzt wird durch einen Getränkeautomaten mit Kamera- und Chipsystem, geht mir zu viel Seele verloren.


Unser Verein – wessen Daten?

Vor fast drei Jahren wurde die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in allen Mitgliedstaaten der EU geltendes Recht. Die Verordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine, die Daten ihrer Mitglieder verarbeiten. Dazu gehören Name, Anschrift und Alter, auch Fotos oder Videoaufnahmen, im Sport sogar die immer wichtiger werdenden Leistungsdaten. Der DS-GVO ist es übrigens egal, wie viele Mitglieder ein Verein hat, ob es sich um den ADAC oder den Lohnsteuerhilfeverein handelt, einen Bundesligaverein, einen Bezirksligisten oder einen Minigolfclub.

Jüngst geriet das Thema Verein und Datenschutz durch die Datenaffäre beim VfB Stuttgart in den Fokus. Die Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes Baden-Württemberg (LfDI-BW) hatte die Übermittlung tausender E-Mail Adressen von Vereinsmitgliedern an eine PR-Agentur in den Jahren 2017 und 2018 untersucht. Die Daten waren weitergegeben worden, um mithilfe der Agentur vor der Mitgliederversammlung Stimmen für eine Ausgliederung der Profifußballabteilung in eine Aktiengesellschaft zu aktivieren. Für das LfDI-BW waren das klare und schwere Datenschutzverstöße. Es verhängte ein Bußgeld von 300.000 Euro plus ein paar Verhaltensauflagen gegen die VfB Stuttgart AG. Es hätte schlimmer kommen können, dachten viele.

Die DS-GVO verschafft Aufsichtsbehörden in der Tat einen relativ breiten Spielraum für Sanktionen, insbesondere bei Bußgeldern. Die sollen schmerzhaft sein, nicht zuletzt um den korrekten Umgang mit anvertrauten Personendaten sicherzustellen. Die Höhe eines verhängten Bußgeldes stünde allerdings außer Verhältnis zum Sanktionszweck, wenn sie existenzgefährdendes Ausmaß annimmt. Was schmerzhaft aber nicht vernichtend ist, richtet sich daher nach der Größe und dem Kapital der für den Verstoß verantwortlichen Stelle aber auch nach dem Ausmaß des Verstoßes. Das gilt für Vereine wie für Wirtschaftsunternehmen.

Muss nun jeder von ihnen, ob klein oder groß, mit einem aufsichtsrechtlichen Verfahren rechnen? Eher nein. Die Aufsichtsbehörden betreiben nach der Causa VfB nicht etwa flächendeckendes Screening bei Sportvereinen, um mal zu schauen, wie es dort mit dem Datenschutz bestellt ist. Dazu fehlen ihnen die Ressourcen. Sie werden bei Beschwerden tätig. Vereinsmitglieder sind zwar nicht als Beschwerdehansel verschrien, könnten es aber übelnehmen, wenn ihre Kontaktdaten zu Werbezwecken an das Unternehmen des Mäzens übermittelt werden. Eltern könnten sich daran stören, dass ihre Kinder im Training ungefragt gefilmt werden. Insofern sollten sich Vereine einen allzu sorglosen oder ungeschickten Umgang mit den Daten ihrer Mitglieder nicht erlauben.

Verantwortlich für den Datenschutz im Verein ist der Verein selbst. Kümmern muss sich der Vorstand. Zwei Dinge muss er im Blick haben. Erstens, muss der Verein organisatorische Dinge umsetzen, um datenschutzkonform aufgestellt zu sein. Zweitens muss er beim Umgang mit Personendaten sicherstellen, dass die beabsichtigte Verwendung vom Gesetz gedeckt ist. Damit wäre viel getan.

Zu den organisatorischen Dingen gehört, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Das ist allerdings erst nötig, wenn mindestens zehn Personen im Verein (auch Ehrenamtliche) regelmäßig mit der Verwaltung von Mitgliederdaten beschäftigt sind. Der Datenschutzbeauftragte kann eine Person innerhalb oder außerhalb des Vereins sein, idealerweise niemand, der selbst mit der Datenverarbeitung befasst ist (und sich
damit selbst kontrollieren würde).

Erfolgt eine elektronische Verwaltung der Mitglieder oder Vereinsangestellten (etwa der Mitgliedsbeiträge oder Lohnabrechnung) ist ein Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten zu führen. Darin sind sämtliche nicht nur gelegentlichen Verarbeitungen der Mitgliederdaten zu beschreiben und Angaben zum Zweck der Datenverarbeitung zu machen.

Für alle gespeicherten Daten sind Löschfristen vorzusehen, denn die Daten dürfen nur solange aufbewahrt werden, wie sie zur Zweckerfüllung erforderlich sind. Welche Fristen vorzusehen sind, hängt im Einzelfall vom jeweiligen Zweck des Vereins ab. Bei kleineren Vereinen genügt, wenn die Fristen im Verarbeitungsverzeichnis stehen. Bei größeren Vereinen empfiehlt sich, ein detailliertes Lösch- und Sperrkonzept zu schreiben. Nach Fristablauf sind die betroffenen Daten zu löschen.

Beim Umgang mit Mitgliederdaten kann sich der Verein entweder auf gesetzliche Erlaubnisse berufen oder er holt eine Einwilligung ein. Nachteil der Einwilligung ist, dass sie jederzeit widerrufen werden kann, deshalb ist sie nicht immer der Weisheit letzter Schluss.

Beim Beitritt eines Mitglieds darf ein Verein die Personendaten erheben, die er für die Begründung und Durchführung des Mitgliedsverhältnisses benötigt, ohne dass es dafür der Einwilligung des Mitglieds bedarf. Das Mitglied muss allerdings über die durchzuführenden Datenverarbeitungen und deren Zwecke informiert werden, das kann im Mitgliedsantrag geschehen. Dabei ist auch über die Betroffenenrechte zu informieren. Jedes Mitglied kann jederzeit Auskunft über seine beim Verein gespeicherten Daten verlangen und die Daten berichtigen oder sie löschen lassen, sofern keine Aufbewahrungspflichten bestehen, zum Beispiel für die Steuer.

Anders ist es in Fällen, in denen die Mitglieder ohne weitere Informationen nicht mit einer Datenverarbeitung rechnen müssen. Ob eine Nutzung der Mitgliederdaten zulässig ist, muss daher in jedem Einzelfall geprüft werden. Die Grenzen sind meist dort, wo der Satzungszweck des Vereins endet. Dass sportliche Leistungen unter Nennung von Namen der Mitglieder im Vereinskreis bekannt gegeben (die Mannschaftsaufstellung der Erwachsenen- oder Jugendmannschaften oder von Torschützen), dürfte dem Vereinszweck entsprechen. Die Weitergabe von Daten an Sponsoren oder, wie im Fall VfB, an PR-Agenturen, um Einfluss auf die Mitglieder bei der Stimmabgabe zu nehmen, in der Regel nicht. Hier käme man um Einholung einer vorherigen Einwilligung nicht herum.

Werden Geburtstagslisten im Vereinsheft veröffentlicht, kann dies vom Vereinszweck erfasst sein, wenn dieser, wie oft bei kleinen Vereinen, auch darin besteht, die persönliche Verbundenheit der Mitglieder und den Kontakt untereinander zu fördern. Indiz dafür kann eine geringe Mitgliederanzahl sein.

Im Übrigen können auch berechtigte Interessen des Vereins als Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung dienen. Ist diese zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vereins erforderlich, muss eine Abwägung mit den Interessen des Mitglieds vorgenommen werden.

Das berechtigte Interesse kann eine taugliche Rechtsgrundlage sein, um Fotos vom sportlichen Einsatz der Mitglieder anzufertigen und vereinsintern oder auf der Website zu veröffentlichen. Im Rahmen der Interessenabwägung lässt sich als Abwägungsleitlinie auf § 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zurückgreifen, der schon vor Geltung der DS-GVO die Verwendung der Abbildungen von Personen regelte und nach wie vor in Kraft ist. Die Vorschrift erlaubt die Veröffentlichung von Bildern des „Zeitgeschehens”, zu dem auch Sportveranstaltungen von regionaler oder lokaler Bedeutung zählen können.


Wir wollen unseren Verein strategisch neu entwickeln

Fußball lebt wie kaum eine andere Sportart vom Engagement der ehrenamtlich Tätigen. Trainer, Schiedsrichterin, Platzwart, Vorstand, Jugendleiterin, Teammanager, Linienrichter, Kassiererin. Ehrenamt heißt, zuverlässig Zeit und Energie einzubringen, ohne finanziell entschädigt zu werden. Im Regelfall wird nicht einmal der Aufwand ersetzt. Und das ist so, weil es immer schon so war.


Wir haben aber ein gesellschaftliches Umfeld, das sich in enormer Dynamik entwickelt. Flexible Arbeitszeiten, permanente Erreichbarkeit, steigende Lebenshaltungskosten ändern die Voraussetzungen für Ehrenamtler massiv. Sich zu festen Zeiten unentgeltlich zuverlässig zu engagieren, ist häufig nicht mehr möglich. In den Ballungszentren wird die freibleibende Zeit oft genutzt, um ein notwendiges Zusatzeinkommen zu erzielen.


Das Ehrenamt der alten Prägung steht also am Scheideweg. Dazu kommen die ständig steigenden Ansprüche der Mitglieder an Menschen und Infrastruktur. Ein Spagat, den viele Vereine gerade noch hinbekommen, der aber in absehbarer Zeit scheitern wird.


Diese Erkenntnis beschäftigt uns in meinem Heimatverein, der FT Gern in München, seit längerer Zeit. Waren es früher primär infrastrukturelle strategische Themen, wie Kunstrasenplatz, Kabinen, die uns beschäftigten, geht es inzwischen an den Kern unseres Tuns: den Fußballverein als Struktur.


Welche Strukturen muss ein Fußballverein haben, um auch künftig im Wettbewerb mit professionellen Sportanbietern, aber auch dem E-Sport mitzuhalten? Ist die primäre Ausrichtung nach Leistung das, was die aktiven Mitglieder wollen? Ist die Funktionärsriege überaltert? Wenn ja, wie kann das geändert werden? Soll unser Fußballverein ein Mehrspartenverein werden? Erreicht unsere Kommunikation alle Mitglieder? Müssen wir uns personell professionalisieren? Wenn ja, wie ist das zu finanzieren? Spiegelt sich die extrem heterogene Gesellschaftsstruktur des Umfelds in München in unserem Verein wider? Vor allem: Was wollen die Mitglieder wirklich? 


Um eine fundierte wissenschaftliche Basis zu schaffen, veranlassten wir zuerst die Erstellung einer Masterarbeit zum Thema Vereinsentwicklung der FT Gern. Danach stellte sich die Frage, ob wir es mit internen Kräften schaffen, konkrete Handlungskonsequenzen abzuleiten, oder ob wir auf die Hilfe eines externen Partners zurückgreifen sollten.


Wir entschieden uns, einen externen Partner begleitend einzubinden, die junge Agentur Scalisto Sports, da dieses grundlegende Kernthema ein erhebliches Veränderungspotential enthält, das für die erfolgreiche Umsetzung zwingend die Unterstützung von außen benötigt. Nachdem Patrick Eckl, der die hervorragend benotete Masterarbeit verfasst hatte, ebendort in sein Berufsleben gestartet war, lag diese Wahl auf der Hand. Die Jungs von Scalisto sind selbst Fußballer und bringen Stallgeruch und Motivation für dieses Thema mit.


Mit diesem Fundament im Rücken werden wir nun gemeinsam in den kommenden Wochen versuchen, möglichst viele Mitglieder einzubinden, Ideen zu sammeln und zu bewerten, um am Ende den Verein strategisch in eine Richtung zu entwickeln, die vom Großteil vor allem der aktiven Mitglieder auch getragen wird. Auch wenn es uns die Pandemie nicht einfach macht, ist es unser Ziel, bis zum Ende des ersten Quartals konkrete Ergebnisse auf dem Tisch zu haben.


Im Anschluss werde ich in einer weiteren Kolumne von den Erfahrungen berichten.


Wer Nachwuchs fördern will, sollte sich eine Teqball-Platte zulegen

Wer über Nachwuchsprobleme im Profibereich spricht, denkt automatisch auch an die Nachwuchssorgen im Amateurfußball: Nahmen laut offiziellen DFB-Statistiken im Jahr 2015 von der G- bis einschließlich A-Jugend noch 91.961 Juniorenmannschaften am organisierten Spielbetrieb teil, waren es 2019 nur noch 84.076. Das entspricht einem Rückgang von rund 9 Prozent in vier Jahren.

Als Heilsbringer gegen die Nachwuchskrise im deutschen Fußball wird immer häufiger der eSport ins Spiel gebracht: Durch entsprechende Angebote, etwa selbstorganisierte FIFA-Turniere oder die Teilnahme an von manchen Landesverbänden eingeführten Wettbewerben, könnten Jugendliche sich von einer Mitgliedschaft in einem Fußballverein überzeugen lassen. Dass sie dadurch auch zum Sporttreiben motiviert werden könnten, wie es eSport-Befürworter behaupten – dass sie also von daddelnden zu dantelnden Mitgliedern werden –, darf allerdings bezweifelt werden.

Dennoch: Man darf als Amateurfußball-Verein diese Ausprägung der heutigen Jugendkultur nicht links liegen lassen. Millionen von fußballaffinen Jugendlichen in Deutschland spielen FIFA oder PES an der Playstation oder XBOX. Warum ihnen also nicht auch im Verein die Möglichkeit dazu geben? Wem dieser Schritt schwer fällt, sollte das Konsolespielen einfach als das neue Kartenspielen verstehen: Seit anno dazumal richten Fußballvereine Schafkopf- oder Skat-Turniere aus, seit Fritz Walter sind Vereinsheime ein Ort zum Karteln. In Zukunft müssen sie auch ein Ort zum Zocken sein.

Dass eSport großes Potenzial hat, dessen sind sich übrigens viele Vereinsvertreterinnen bewusst. In einer Umfrage, die ich mit Studierenden der Hochschule München unter mehr als 100 Vereinsfunktionären durchgeführt habe, glaubt mehr als die Hälfte, dass eSport-Angebote das gesellige Miteinander in einem Verein bereichern können. Alle Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier.

Wer Jugendliche aber wirklich fürs Fußballspielen gewinnen will (und eFootball ist kein Fußball, darin sind wir uns einig), sollte sich mit einem anderen Teil der Jugendkultur auseinander setzen: den fußballbezogenen Trendsportarten. Futsal, Fußball-Tennis, Teqball – auch darauf steht der fußballbegeisterte Nachwuchs. Teqball hat der Ex-Weltfußballer Ronaldinho vor einigen Jahren in einem Instagram-Video bekannt gemacht. Der Sport wird ganz ähnlich wie Tischtennis auf einer Tischplatte gespielt – allerdings ist diese gewölbt und das Spielgerät ist ein Fußball. 

Wer also in die Nachwuchsförderung investieren will, sollte sich eine Teqball-Platte zulegen. Die ist gar nicht so viel teurer als eine Playstation.

 

 

 
 
 
 
 
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Protokoll: Oliver Fritsch